Organisation
Dem DIALOG Nordquartier gehören 29 Mitglieder an;
im Stadtrat vertretene politische Parteien, Quartierleiste, Vereine und Organisationen mit quartierspezifischer Zielsetzung des Stadtteils V, Breitenrain-Lorraine. Seit 2021 können juristische Personen im DIALOG Nordquartier Mitglied ohne Stimmrecht werden, die zwar den Vereinszweck
unterstützen und einen klaren Quartierbezug aufweisen, jedoch keine quartierspezifische Sektion nach
Vereinsrecht führen. Jedes Mitglied kann sich durch eine Person (bei Bedarf mit entsprechender Stellvertretung) im DIALOG vertreten lassen. Mehr dazu in unseren Statuten.
Die offizielle Quartierkommission fördert die Mitsprache auf Quartierebene. Sie ermöglicht es den Ansässigen, sich aktiv einzubringen und Projekte im Quartier, besonders auf politischer Ebene, aktiv mitzugestalten. Bei gewissen Anliegen übernimmt der DIALOG Nordquartier eine vermittelnde Funktion und wird bei Behörden und Privaten vorstellig. Im Falle von Mitwirkungsverfahren oder Vernehmlassungen (Quartierplanung, Bauvorhaben, Verkehrsfragen) verfassen die Arbeitsgruppen entsprechende Stellungnahmen z. Hd. der Vereinsversammlung. Soziokulturelle Anliegen werden indes in der unabhängigen Arbeitsgruppe Soziokultur Bern-Nord behandelt. Darüber hinaus engagieren sich die Delegierten in spezifischen Begleitgruppen, im Sinne eines konstruktiven DIALOGS mit Behörden, Firmen und Planungsteams.
Ausgewählte Delegierte nehmen Einsitz in Expertengremien während Wettbewerbsverfahren und Masterplanungen. In diesen Gremien vertreten die Expertinnen und Experten des DIALOG Nordquartier die Interessen der Kommission und erarbeiten mindestens gute Kompromisslösungen. Prozesse & Projekte werden so – gemeinsam mit den Verantwortlichen – an der Front und möglichst zu Beginn mitgestaltet und beeinflusst.
Der DIALOG Nordquartier orientiert seine Mitglieder kontinuierlich über wichtige Themen und befasst sich mit Fragestellungen der Mitglieder, Behörden und Institutionen, Organisationen und aus der Bevölkerung. Geführt wird der DIALOG Nordquartier durch einen Vorstand und die Geschäftsleitung.
Anliegen, Anregungen und Fragen?
Verwenden Sie bitte unser Kontaktformular, schreiben Sie eine Mail an die Geschäftsstelle info@dialognord.ch oder melden Sie sich direkt bei unserer Präsidentin Verena Naef, +41 79 712 67 57.
Grundlagen
Politische Rechte
Statuten
Unterstützung
Der DIALOG Nordquartier ist die anerkannte Quartierkommission des Stadtteils V, das offizielle Ansprechorgan für die Stadtverwaltung.
Die Quartierkommission ist befugt, gemäss Reglement über die politischen Rechte RPR (Kap. 7 Art. 88ff) und Verordnung über die politischen Rechte VPR (7. Abschnitt: Anerkannte Quartierorganisationen Art. 28ff), den Stadtteil V, Breitenrain- Lorraine, auf politischer Ebene gegen innen und nach aussen hin zu vertreten.
Der DIALOG Nordquartier ist ein Verein gemäss Art. 87 Abs. 2 und Art. 88 RPR resp. Art. 60 ZGB. 26 Organisationen, Leiste, Vereine und Parteien aus dem Stadtteil V sind in ihm vereint.
Die Vereinsstatuten und das ergänzende Geschäftsreglement geben Auskunft über den Zweck, die Mittelbeschaffung und die Organisation des DIALOG Nordquartier.
Unterstützungs-/ Subventionierungs-anträge werden nach bestimmten Kriterien geprüft (Stichwort: Gleichbehandlung) . Dazu hat der DIALOG Nordquartier am 10. Mai 2017 einen Subventionsleitfaden verabschiedet.
Danke dem Leitfaden ist eine ausgewogene, jederzeit erklärbare Unterstützungskultur garantiert. Zusätzlich dient dieser Subventionsleitfaden allen Antragsstellenden, indem er aufzeigt, welche Anforderungen gestellt werden.
Politische Rechte
Der DIALOG Nordquartier ist die anerkannte Quartierkommission des Stadtteils V, das offizielle Ansprechorgan für die Stadtverwaltung.
Die Quartierkommission ist befugt, gemäss Reglement über die politischen Rechte RPR (Kap. 7 Art. 88ff) und Verordnung über die politischen Rechte VPR (7. Abschnitt: Anerkannte Quartierorganisationen Art. 28ff), den Stadtteil V, Breitenrain- Lorraine, auf politischer Ebene gegen innen und nach aussen hin zu vertreten.
Statuten
Der DIALOG Nordquartier ist ein Verein gemäss Art. 87 Abs. 2 und Art. 88 RPR resp. Art. 60 ZGB. 26 Organisationen, Leiste, Vereine und Parteien aus dem Stadtteil V sind in ihm vereint.
Die Vereinsstatuten und das ergänzende Geschäftsreglement geben Auskunft über den Zweck, die Mittelbeschaffung und die Organisation des DIALOG Nordquartier.
Unterstützung
Unterstützungs-/ Subventionierungs-anträge werden nach bestimmten Kriterien geprüft (Stichwort: Gleichbehandlung) . Dazu hat der DIALOG Nordquartier am 10. Mai 2017 einen Subventionsleitfaden verabschiedet.
Danke dem Leitfaden ist eine ausgewogene, jederzeit erklärbare Unterstützungskultur garantiert. Zusätzlich dient dieser Subventionsleitfaden allen Antragsstellenden, indem er aufzeigt, welche Anforderungen gestellt werden.